Der Besteller ist verpflichtet, Anmeldungen und Genehmigungen für den konkreten Einsatz der Mietgegenstände vor Ort selbst zu besorgen, das Material ordnungsgemäß zu handhaben, zu warten, zu pflegen und zu reinigen. Der Besteller hat das Mietmaterial gegen Diebstahl zu schützen. Für abhanden gekommene oder nicht mehr reparierbare Teile leistet der Besteller Ersatz in Höhe der Listenpreise für den Kauf unserer Produkte.
Kommt der Besteller den zuvor genannten Verpflichtungen nicht nach, so leistet er für die Zeit, in der die Mietgegenstände nicht zur anderweitigen Weitervermietung zur Verfügung stehen, eine Nutzungsentschädigung in Höhe unserer allgemeinen Mietsätze.
2. Mietberechtigung, Nebenkosten, Zahlung
Für die Dauer der Miete hat der Besteller nach unseren Mietsätzen wöchentlich zu entrichten. Wetter- und Ferienbedingte Mietkürzungen sind ausgeschlossen.
3. Zustand des Mietmaterials
Die Mietgegenstände werden in einwandfreiem Zustand ab Lager mit allen zu ihrem Betrieb erforderlichen Teilen geliefert. Bei den Mietgeräten handelt es sich grundsätzlich um gebrachtes Material. Ein Anspruch auf Neugeräte besteht nicht. Die ordnungsgemäße Leistung gilt vom Besteller als anerkannt, wenn er nicht unverzüglich nach Entgegennahme widerspricht. Diese Regelung gilt nicht für Nichtkaufleute.
4. Besondere Pflichten des Besteller
Der Besteller ist verpflichtet, Anmeldungen und Genehmi-gungen für den konkreten Einsatz der Mietgegenstände vor Ort selbst zu besorgen, das Material ordnungsgemäß zu handhaben, zu warten, zu pflegen und zu reinigen. Der Besteller hat das Mietmaterial gegen Diebstahl zu schützen. Für abhanden gekommene oder nicht mehr reparierbare Teile leistet der Besteller Ersatz in Höhe der Listenpreise für den Kauf unserer Produkte.
Kommt der Besteller den zuvor genannten Verpflichtungen nicht nach, so leistet er für die Zeit, in der die Mietgegenstände nicht zur anderweitigen Weitervermietung zur Verfügung stehen, eine Nutzungsentschädigung in Höhe unserer allgemeinen Mietsätze.
5. Reinigung/ Reparatur von Mietgeräten
Mietgeräte, die nicht nach dem jeweils gültigen Gerüstbau Scheffler GmbH Standard gereinigt bzw. beschädigt zurückgegeben werden, werden im Reinigungsbetrieb auf Kosten des Bestellers gereinigt und/oder repariert. Der Besteller erhält vor Beginn dieser Arbeiten eine schriftliche Benachrichtigung über deren Umfang und Kosten. Der Besteller hat 5 Tage nach dieser Benachrichtigung Zeit, sich über den Reinigungs- und Reparaturaufwand vor Ort zu informieren. Danach wird automatisch die Reinigung und/oder Reparatur nach den bei uns geltenden Reinigungs- und Reparaturstandards durchgeführt. Für die Berechnung der Kosten werden die jeweils gültigen Listenpreise für die Reinigung und Reparatur zugrunde gelegt.
6. Prüfungsrecht
Wir sind berechtigt, die Mietgegenstände zu überprüfen. Deshalb ist uns der jeweilige Einsatzort bekannt zugeben.
Bei Rückgabe der Mietsache behalten wir uns eine Prüfung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit vor, die betriebsbedingt bis zu 8 Tagen nach Rückgabe erfolgen kann. Die Annahme der Ware stellt keine Anerkennung der Vollständigkeit und Mangelfreiheit dar.
7. Weitervermietung, Inanspruchnahme durch Dritte
Unserer Mietgeräte dürfen an Dritte weder weitervermietet noch weiterverliehen werden; noch ist in sonstiger Weise die Verfügung über sie zugunsten Dritte oder zu unserem Nachteil erlaubt. Durch Verfügung über unsere Mietgeräte entstehende Forderungen gegen Dritte werden schon jetzt an uns abgetreten. Vor jeder Pfändung oder jeder anderer Beeinträchtigung sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
8. Gefahrtragung
Die Gefahr an den gemieteten Gegenständen trägt der Besteller vom Datum des Abnahmeprotokolls bis zur schriftlichen Freimeldung.
9. Überwachungspflicht
Der Besteller hat die Mietgegenstände am Verwendungsort laufend zu überwachen und schadhafte Teile sofort zu ersetzen. Wir leisten hierfür kostenlos Ersatz, sofern der Besteller nachweist, dass keine von ihm zu vertretende Fehlbehandlung sowie Gewalteinwirkung oder ein sonstiges Fehlverhalten ursächlich ist.
10. Haftung
Für alle Schäden, die durch den Einsatz unserer Mietgegenstände entstehen haftet der Besteller, es sei denn, das im Rechtsverkehr mit Kaufleuten ein grobes Verschulden unsererseits für den Schaden ursächlich ist.
11. Belastungswerte
Die Belastungswerte nach den von uns herausgegebenen Tabellen und Anweisungen für unsere Mietgegenstände sind strikt einzuhalten.
12. Werbung
Wir sind berechtigt, an den von uns vermieteten Gegenständen Werbung in angemessener Größe für unsere Firma anzubringen.
13. Vorzeitige Kündigung, Schadenersatz
Bei Verletzung der vom Besteller mit dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen sind wir berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen und für die Restmiete Schadenersatz zu verlangen. Im Falle der Kündigung widersprechen wir schon jetzt der weiteren Nutzung der Mietsache gemäß § 568 bgb.